Am 10. August 2018 wurden 17 interessierte Außenstellen- und Landesbüromitarbeiter aus ganz Deutschland zum „EHS-Berater“ ausgebildet.
Die gewonnen Kenntnisse und Informationen werden in einem Folgetermin im kommenden Jahr verstetigt.
Der WEISSE RING unterstützt die Betroffenen deutschlandweit bei der Antragstellung mit speziell geschulten EHS-Beratern. Die Kontaktvermittlung zu unseren Beratern für das Ergänzende Hilfesystem (EHS) wird über das jeweils örtliche Landesbüro gesteuert. Bei den EHS-Beratern handelt es sich um speziell geschulte Mitarbeiter des WEISSEN RINGS. Damit möchten wir sicherstellen, dass über alle Hilfsmöglichkeiten umfassend informiert wurde. Die Entscheidung, ob der EHS-Antrag gestellt wird, verbleibt aber bei den Opfern.
Unabhängig von der Vertragskündigung mit dem Ministerium, engagiert sich der WEISSE RING mit seinen EHS-Beratern weiterhin dafür, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs Hilfeleistungen aus dem Fonds erhalten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne Tobias Grän, Telefon 06131/ 83 03 64, graen.tobias@weisser-ring.de.
Was ist das Ergänzende Hilfesystem?
Nach Bekanntwerden der unzähligen Missbrauchsfälle sowohl in kirchlichen als auch in staatlichen und privaten Institutionen richtete die Bundesregierung 2010 einen Runden Tisch zum Thema „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ ein, um Empfehlungen zu immateriellen und materiellen Hilfen für die Betroffenen zu formulieren. Als erster Teil der Empfehlungen wurde das Ergänzende Hilfesystem (EHS) eingerichtet.