Der Landesverband Sachsen-Anhalt wählte am vergangenen Wochenende seinen neuen Vorsitz. Mit überwältigender Mehrheit wurde Kerstin Godenrath zur neuen Landesvorsitzenden gewählt. Unterstützt wird sie von den ebenfalls souverän gewählten Stellvertretern Torsten Fricke und Manuela Baeß-Amtenbrink. Bei der Wahl der Bundesdelegierten konnten Jörg Bethmann, Brigitte Hellfritzsch und Manuela Baeß-Amtenbrink die Stimmen der Wähler gewinnen.
"Mit einem so überragenden Wahlergebnis habe ich nicht gerechnet. Ich möchte mich bei allen Wählern für ihr Vertrauen bedanken. Ich habe großen Respekt und Hochachtung vor meiner neuen Aufgabe und freue mich auf die Zusammenarbeit mit unseren tollen ehrenamtlichen Mitarbeitern", so Godenrath.
Auf der anschließenden Landestagung durften sich die zahlreichen Gäste über Prof. Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS freuen. Des Weiteren wurde die langjährige Mitarbeiterin, Christel Stoldt geehrt und verabschiedet.
Nach einer erfolgreichen Mitgliederversammlung und Landestagung startete die Feier zum 30-jährigen Bestehen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Sabine Hartwig, ehem. kommissarische Landevorsitzende Sachsen-Anhalt und Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes, eröffnet feierlich die Veranstaltung. Symbolisch übergab sie den Schlüssel für den Landesverband an Kerstin Godenrath. Weiterhin zu Gast waren u. a. Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Land Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, Landesopferschutzbeauftragte, Bianca Biwer, Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS sowie Mario Schwan, Direktor der Polizeiinspektion Halle. Zudem freuten wir uns, unseren langjährigen Landesvorsitzenden, Wolfgang Kummerländer begrüßen zu können.
Nachwuchskünstler, Luis Dannewitz rundet mit musikalischen Beiträgen unsere Veranstaltung ab.
An dieser Stelle möchte sich der Landesverband nochmals bei allen ehrenamtlichen Mitarbeitern, Rednern, Gästen, dem Fotografen, Netzwerkpartnern, dem Hotel und der Geschäftsleitung bedanken. Ohne Sie, hätte diese Veranstaltung nicht den gewünschten Erfolg vermelden dürfen.